in Österreich, Liechtenstein, Deutsch, Schweiz, Südtirol, Slowenien und Tschechien.
Verbreitete Auflage:
über 32.000 Stück
Verkaufte Auflage:
über 22.320 Stück
22.000 Stück
Unternehmer / Geschäftsführer / Führungskräfte in Banken / Firmenjuristen, Versicherungen, Immobilien- und Dienstleistungsgesellschaften, Fachhochschulen, Bildungsinstitute, Hotellerie, Tourismus, Autohandel, Telekommunikation, Kunst und Kultur, Premium-Handel.
9.050 Stück
Rechtsanwälte, Wirtschaftsjuristen und Steuerberater in A / FL / Deutschschweiz / Südtirol / SLO / CZ und Süd-Bayern.
950 Stück
Universitäten, Behörden, Ministerien, Rechtsanwaltsanwärter, Studenten.
Formate: 4c (vierfärbig)
1/1 Seite: EUR 2.500,–
1/2 Seite: EUR 1.800,–
1/3 Seite: EUR 1.500,–
1/4 Seite: EUR 1.000,–
Umschlagseiten U2 / U3:
EUR 3.000,–
Umschlagseite U4:
EUR 3.500,–
21. Februar 2025
18. April 2025
27. Juni 2025
19. September 2025
31. Oktober 2025
19. Dezember 2025
bis 20g: EUR 0,30 / Stück
20g – 40g: EUR 0,55 / Stück
Angebote:
3 Einschaltungen: 5 % Sonderrabatt
6 Einschaltungen: 10 % Sonderrabatt
Anzeigen- u. Druckunterlagenschluss:
14 Tage vor Erscheinungstermin.
Alle Preise exkl. 5% Werbeabgabe und 20% MWSt.
Beate Haderer
T: +43 (0)664 / 300 92 32
(» beate.haderer@anwaltaktuell.at)
Zahlungsbedingungen:
Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Die Einziehungs- und Diskontspesen gehen stets zulasten des Kunden. Auch die Weitergabe und Prolongierung gelten nicht als Zahlung des Kunden.
Für den Fall des Verzuges oder der Einräumung eines Zahlungsaufschubes werden Verzugs- bzw. Stundungszinsen in Höhe von 10% p. a. über den Zeitraum des Zahlungsaufschubes/Verzuges jeweils geltenden Zinsfußes für Eskontierung der Österreichischen Nationalbank vereinbart und sind wir berechtigt, von der Ausführung noch nicht durchgeführter Aufträge Abstand zu nehmen, ohne dass der Kunde daraus irgendwelche Ansprüche gegen uns ableiten könnte oder aus seiner Leistungsverpflichtung uns gegenüber entlassen wäre.
Wir sind berechtigt, noch nicht fertiggestellte Leistungen sofort abzurechnen und noch nicht fällige Forderungen sofort fälligzustellen, wenn der Kunde auch nur mit einer Forderung oder Rate in Verzug gerät oder eine wesentliche Verschlechterung in seinen Vermögensverhältnissen (Insolvenz- oder Exekutionsverfahren etc.) eintritt.
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird die Landeshauptstadt Salzburg vereinbart.
Es gilt Österreichisches Recht.