Die Prozessfinanzierung im Rampenlicht

Das Thema Prozessfinanzierung stellt für viele Geschädigte, aber auch Juristen, oft eine Thematik dar, der mit vielen offenen Fragen und teilweise gar Misstrauen begegnet wird. Tatsächlich stellt die Prozessfinanzierung eine sinnvolle, fallweise sogar notwendige Dienstleistung dar, um ansonsten wirtschaftlich kaum zu betreibende Ansprüche für die Mandanten durchsetzen zu können.

Vielfach hat sich gezeigt, dass es für einzelne Geschädigte aufgrund der Komple­xität der Fälle, der (im Verhältnis zu den Prozesskosten) geringen Schadenshöhe sowie des oftmals schwer kalkulierbaren Kosten­risikos kaum Möglichkeiten zur Durchsetzung der Ansprüche bestehen. Daher werden oftmals berechtigte Fälle nicht weiterverfolgt. Der An­spruchsberechtigte verzichtet damit gänzlich auf seine Ansprüche und erleidet einen erheblichen finanziellen Nachteil. Prozessfinanzierer finanzieren derartige Gerichtsprozesse und übernehmen das gesamte Prozess und Kostenrisiko von „Sammelverfahren“. Durch die Bündelung der Ansprüche können somit auch geringere, individuelle Streitwerte verfolgt wer­ den, welche die Anspruchsberechtigten aufgrund des hohen Kostenrisikos sonst nicht führen kön­nen oder wollen. Doch die Leistung eines Prozessfinanzierers geht über die reine Finanzierung hinaus. Vielmehr kümmert sich der Prozessfinanzierer im partner­schaftlichen Verbund mit der beauftragten Anwaltskanzlei um die administrative Abwicklung sowie den laufenden Kontakt zu den Kunden. Der Finanzierer führt selbst keine Prozesse, gibt keine Rechtsberatung und arbeitet auf jeden Fall unabhängig und anwaltsübergreifend. Auch für die Finanzierung von Einzelansprüchen kann eine Prozessfinanzierung eine spannende Alternative sein. Oftmals haben vor allem Unter nehmen weder die zeitliche Ressource noch die Erfahrung, komplexe Ansprüche professionell zu betreiben. Im Rahmen einer Prozessfinanzierung kann das Klagsrisiko an den Finanzierer abgegeben werden, welcher noch dazu durch seine juristischen Zugänge und langjährige Erfahrung perfekte Rahmenbedingungen bieten kann, um selbst schwierige Fälle zum Erfolg zu führen.


Kommentar Dr. Gerhard Wüest, Vorstandsmitglied der AdvoFin Prozessfnanzierung AG:

AdvoFin ist der Marktführer im Be­ reich der Prozessfinanzierung von Sammelverfahren in Österreich. 2001 als österreichische Prozessfinanzierungsgesellschaft gegründet und von kapitalstarken institutionellen Investoren finanziert, ist der Geschäftsgrundsatz von AdvoFin auf jeden Fall unabhängig und an­waltsübergreifend zu arbeiten. Durch die Unabhängigkeit von Ad­voFin sind Interessenskonfikte aus­geschlossen. Wir entscheiden frei über Finanzierungsangebote und lassen uns nicht durch potente Gegner oder Zwänge des Falls beeinflussen. In der bald 20-jährigen Geschichte der AdvoFin haben wir bereits 20 Sammelverfahren erfolgreich betrieben. Unter den Causen befinden sich namhafte Fälle wie Meinl Eu­ropean Land, Immofinanz oder auch AMIS. Neben der Finanzierung ist eine der absoluten Kernkompetenzen der AdvoFin die Strukturierung und Organisation der Verfahren. So kümmern wir uns um die Kunden­betreuung, Aufbereitung der Unter­ lagen und datenbankmäßige Erfassung sämtlicher relevanten Infor­mationen. Wir bieten somit ein

„Full­Package“ für unsere Kunden sowie anwaltlichen Partner, mit welchen wir langfristige, belastbare Partnerschaften eingehen, um ge­ meinsam zum Wohl des Kunden erfolgreich zu sein. Alle Informationen zur AdvoFin finden Sie auf unserer Website www.advofn.at. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktauf­nahme.