Anwalt Aktuell: Herr Professor Stricker, ist Korruption in der österreichischen Verwaltung ein Thema?

 

Martin Stricker: Ob sie stattfindet, kann ich nicht beurteilen. Thema ist sie allerdings im Sinne von Bewusstsein und Awareness, dass man sich mit den Regeln vertraut machen muss und auch will.

 

Anwalt Aktuell: Wer will sich vertraut machen?

 

Martin Stricker: Das sind hauptsächlich Führungskräfte, weil da ein Bedürfnis besteht, keinen Anschein aufkommen zu lassen, dass korrupte Verhaltensweisen toleriert werden.

 

Anwalt Aktuell: Spenden, Einladungen, Gutscheine: Brennpunkte des Korruptionsstrafrechts in der öffentlichen Verwaltung“ lautete das Thema Ihres Vortrags beim 19. Rechtsschutztag im November 24. Worum ging's da?

 

Martin Stricker: Die Idee war, Themen anzusprechen, mit denen die Leute in der Praxis immer wieder konfrontiert sind. Beispielsweise Parteispenden, weil wir im österreichischen Parteiengesetz eine relativ diffuse Regelung haben, inwieweit die Annahme von Parteispenden erlaubt ist und ob eine solche Annahme auf das Korruptionsstrafrecht durchschlägt. Meines Erachtens ist das so. Gutscheine sind immer wieder in Schulen und Kindergärten ein Thema, am Jahresende, wenn aus sozialer Gepflogenheit Geschenke gemacht  werden. Wenn dies an öffentlichen Schulen geschieht, sind die potentiellen Empfänger Amtsträger und es gilt das Korruptionsstrafrecht. Da war es mir wichtig, Ausnahmeregelungen zu erläutern und eine gewisse Sicherheit zu geben, nicht ins Strafrecht zu rutschen. Essenseinladungen sind immer wieder medial ein Thema. Auch da ist es wichtig, Aufklärung zu leisten und aufzuzeigen, wo das Strafrecht beginnt. 

 

Anwalt Aktuell: Haben Sie Wahrnehmungen, wie in diesem Bereich das Strafrecht tatsächlich angewendet wird?

 

Martin Stricker: In der Prävention geschieht einiges, wiewohl ich glaube, dass man da noch mehr machen könnte, weil viele unterhalb der Führungsebene, die sich darum kümmert, nach meinem Eindruck weniger Bewusstsein haben, worum es im Korruptionsstrafrecht eigentlich geht. In der Strafverfolgung glaube ich, dass sämtliche Organe sehr bemüht sind, bestehende Verdachtsmomente zu verfolgen. Die Krux an der Korruption ist halt immer, dass sie in der Regel nicht nach außen dringt. Stiefmütterlich behandelt wird das Thema jedenfalls nicht.

 

Anwalt Aktuell: In welchen Bereichen sehen Sie die besondere Gefahr, dass man, auch wenn man ec nicht unbedingt beabsichtigt, eine Grenze überschreitet?

 

Martin Stricker: Die Gefahr besteht dort, wo man unzureichend informiert ist und man von vornherein ein falsches Grundverständnis davon hat, was Korruption ist. Wenn man zum Beispiel davon ausgeht, dass man für eine Gegenleistung irgendetwas falsch machen muss – und erst dort meint, das sei korruptives Verhalten. Da wird’s gefährlich, weil das so nicht stimmt. Auch die Verknüpfung von Vorteilen mit pflichtgemäßem Verhalten kann bereits zur Strafbarkeit im Korruptionsstrafrecht führen.

 

Anwalt Aktuell: Gibt es besonders anfällige Verwaltungsebenen, beispielsweise die Bürgermeister?

 

Martin Stricker: Ja, das ist tatsächlich der Fall. Wenn man die Judikatur anschaut, spielen Bürgermeister in diversen Verfahren immer wieder eine Rolle. Das scheint meines Erachtens damit zusammenzuhängen, dass gerade dort Informationen öfter nach außen dringen als in anderen Bereichen, weil sich schnell jemand findet, der sich durch Entscheidungen benachteiligt fühlt. Auf der Gemeindeebene ist Korruption daher immer wieder Thema.

 

Anwalt Aktuell: Gibt es neben der WKStA noch andere nennenswerte Anti-Korruptionsbehörden?

 

Martin Stricker: Die WKStA ist ja bereits die Strafverfolgung. Wir haben auch das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, das nicht nur strafrechtlich ermittelt, sondern auch Aufklärungsarbeit leistet. Daneben gibt es in den Magistratsabteilungen und in den öffentlichen Unternehmen immer wieder eine konkret benannte Person, die als eine Art Compliance-Officer dafür zuständig ist,  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend zu schulen.

 

Anwalt Aktuell: Da wird vorsorglich der mahnende Finger erhoben?

 

Martin Stricker: Ja, und was meines Erachtens auch richtig ist: es gelten dort teilweise strengere Regeln als sie das gerichtliche Strafrecht per se aufstellt. Und das ist auch der Sinn. Das Strafrecht kommt immer erst zum Schluss. Aber auch das beste Strafrecht kann Korruption nicht endgültig verhindern.