REGULIERUNG. Österreichs Bevölkerung, mehr aber noch Österreichs Wirtschaft, leidet massiv unter Regelungen und Verordnungen des Parlaments und der verschiedenen Verwaltungsebenen. Das Wirtschaftsforschungsinstitut „Economica“ hat sich mit verschiedenen Ausprägungen der österreichischen Regelungswut beschäftigt. Instituts-Geschäftsführer Christoph Schneider spricht von zweistelligen Euro-Milliarden-Beträgen, die man einsparen könnte.
Interview: Dietmar Dworschak
Mag., Dr., B.Sc. AgEcon, Christoph Schneider
Anwalt Aktuell: Herr Dr. Schneider, haben Sie im Zusammenhang mit den notwendigen Budgeteinsparungen schon einmal das Wort „Bürokratie“ gehört?
Christoph Schneider: Nein, weder in den hundert Tagen, in denen man versucht hat, eine Dreierkoalition zu verhandeln, noch jetzt. Vielleicht ist das auch Absicht. Denn zwischen den Zeilen dessen, was bisher verkündet wurde, ist ein massiver Bürokratieabbau zu lesen. Dieser Stabilitätsbeitrag der Ministerien von einer Milliarde muss ja mit einer Reduktion der Bürokratie einhergehen.
Anwalt Aktuell: Haben Sie Schätzungen, wie viel der österreichische Staat derzeit für eine hochentwickelte Bürokratie ausgibt?
Christoph Schneider: Tatsächlich gibt es diese Schätzungen nicht. Auch international findet man sehr schwer Daten zu diesem Thema. Es gibt – auch wissenschaftliche – Annäherungsversuche. Es sind Stichproben für einzelne Bereiche, die hochgerechnet werden. 2024 hat das IFO-Institut eine Schätzung für Deutschland gemacht und hat errechnet, dass die Bürokratie-Belastung rund 146 Milliarden Euro ausmacht. Wenn man den üblichen Umrechnungsfaktor für Österreich anwendet, dann ist man bei etwa 15 Milliarden. Hier könnte man dann fragen, wieviel einzusparen wäre, wenn man die Bürokratie reduzieren würde. Ich mache jetzt einen Annäherungsversuch: Österreich ist eines der Länder mit den weltweit höchsten Staatsausgaben, jedenfalls unter den ersten zehn. Unsere Staatsausgaben liegen zwischen 54 und 55%. Das ist mehr als die Hälfte dessen, was die österreichische Wirtschaft an Wohlstand generiert. Sicher gibt es sinnvolle Ausgaben wie Sicherheit, Bildung und anderes… Im Vergleich hat aber zum Beispiel Deutschland eine um 4% bis 5% niedrigere Ausgabenquote. Würde man also unsere Staatsausgaben nur auf das deutsche Niveau bringen, gäbe dies eine Ersparnis von 15 bis 25 Milliarden Euro. Wir reden hier gar nicht von den deutlich Staaten wie den Niederlanden und den skandinavischen Ländern, wo die Staatsausgaben 10 Prozent unter den unseren liegen. Die Staatsausgaben in Irland sind 30 Prozent geringer als die von Österreich. Wir machen in unserem Land zwei wesentliche Fehler: Wir belegen die produktiven .Kräfte mit zu hohen finanziellen – und damit bürokratischen – Belastungen und bremsen damit auf der anderen Seite ihre Leistungskraft.
Anwalt Aktuell: Welche Bereiche der Bürokratie schaden dem Land am meisten?
Christoph Schneider: Der österreichische Staat stellt enorme Aufgaben im Steuerrecht, speziell in der Buchhaltung. Enorm groß und komplex. Plus einer hohen finanziellen Belastung. Auch im Arbeitsrecht haben die Regelungen in den letzten Jahren massiv zugenommen, und sie werden kontinuierlich weiter ausgebaut. Auch das bremst die Flexibilität in der Wirtschaft maximal. Mittlerweile gibt es Kollektivverträge, die über tausend Seiten haben. Nächstes Thema: Umweltrecht und Betriebsanlagengenehmigungen. Auch hier werden wirtschaftliche Entwicklung und Wohlstand stark eingebremst. Auch das Förderwesen ist ein Punkt. Mich wundert, wie viele Leute sich überhaupt noch um Förderungen bemühen, denn das Förderwesen ist mittlerweile derart überadministriert, dass Gelder inzwischen gar nicht mehr abgerufen werden. Und dann zum Thema Gesetzesflut: Die letzte war etwa 1.800 Tage lang. In dieser Zeit hat man mehr als 900 Gesetze erlassen. Kurz gesagt: jeden zweiten Tag ein neues Gesetz! Man muss diese Gesetze dann ja auch umsetzen! Man muss sie verwalten, man muss schauen, dass sie eingehalten werden. Diese 900 Gesetze betreffen nur die Bundesebene, da sind die Länder noch gar nicht eingerechnet. Auf EU-Ebene stehen momentan 400 Gesetzesvorhaben an. Aber im Vergleich damit, was wir uns in Österreich antun, ist das eigentlich gar nicht so viel.
Anwalt Aktuell: Gibt es Ihres Wissens nach im österreichischen Staat eine Institution oder eine Person, die sich mit dem Abbau von Bürokratie beschäftigt?
Christoph Schneider: Eine offizielle, permanente Einrichtung dazu gibt es bei uns nicht. Der neue US-Präsident hat zu diesem Zweck, wie wir lesen, Elon Musk ein eigenes Department, also eine Regierungsbehörde, eingerichtet. So etwas haben wir hierzulande nicht. Am Anfang der Ära Kurz gab es das zweite Bürokratiebereinigungsgesetz. Das war eine einmalige Initiative des damaligen Justizministers Moser, der hier seine Erfahrungen aus der früheren Tätigkeit als Präsident des Rechnungshofes eingebracht hat. Tatsächlich ist der Rechnungshof potentiell die einzige Institution, die gegebenenfalls auf Überbürokratisierung aufmerksam machen könnte. Hätten wir im Bereich der Bürokratie etwas Ähnliches wie die Bundeswettbewerbsbehörde, nennen wir sie Bundesbürokratieabbaubehörde, dann wäre dies eine sehr sinnvolle Einrichtung.
Anwalt Aktuell: Macht sich aus Ihrer Beobachtung eine Institution oder Person in Österreich die Mühe, Doppelgleisigkeiten in Vorschriften oder bei Behördenverfahren aufzudecken und zur Abschaffung vorzuschlagen?
Christoph Schneider: Nein. Es gibt die sogenannte Transparenzdatenbank, die extrem stiefmütterlich betrieben wird. Aber selbst, wenn dort sichtbar ist, dass irgendwelche Dinge dreioder fünffach geregelt sind, entsteht keine Konsequenz oder gar eine Strafe. Dann gab es vor ca. 10 Jahren das Gesetz zur Folgenabschätzung, das vorsah, dass bei jedem Gesetz, das neu eingebracht wurde, eine Darstellung der Folgekosten dabei sein musste. Auch dies wird stiefmütterlich oder gar nicht behandelt. Würde man dieses Gesetz tatsächlich ernst nehmen, käme nur ein Bruchteil der Gesetze zum Beschluss im Nationalrat.
Anwalt Aktuell: Welche Maßnahmen schlagen Sie als Wirtschaftsforscher vor, um die Bürokratie in Österreich nachhaltig einzubremsen?
Christoph Schneider: Wir hätten da einmal einen guten Ansatz gehabt: Das Staatssekretariat für Digitalisierung. Das wäre eine Einrichtung, die erwiesenermaßen die Effizienz auf allen Ebenen steigern könnte. Unser Institut hat gerade eine Studie zur KünstlichenIntelligenz abgeschlossen, die errechnet, dass wir, wenn die KI in allen Bereichen, wo es möglich wäre, eingesetzt würde, 2,24 Milliarden Stunden einsparen könnten. Hier sieht man schon, welches Potential in dieser neuen Technologie läge. Man könnte den Aufwand, der momentan in der Verwaltung getätigt wird, um ein Drittel reduzieren. Die USA und England setzen bereits auf diese Technologie, wir sind noch weit davon entfernt. Österreich liegt in Europa, was das E-Government betrifft, an 12. Stelle. Und das als fünftreichstes Land in der EU. Was die Legislative betrifft müsste jedes Gesetz eine „Sunset-Klausel“ enthalten, also quasi ein definiertes Ablaufdatum. Daneben könnte man auch bei uns die Regel „One in – one out“ einführen, also beim Beschluss eines Gesetzes automatisch ein anderes außer Kraft zu setzen.
Als nächstes sollte man über die Zusammenlegung von Aufgaben und Verantwortungen nachdenken. Als Beispiel nenne ich hier die Tschechische Republik, wo die Aufgaben der Bezirksebene auf andere Verwaltungsebenen aufgeteilt wurden. Institutionell gibt es die Ebene zwar noch, doch ohne Relevanz und Aufgaben. Auch wir haben die Gemeinde-, die Bezirks-, die Landes-, die Bundes- und dann auch noch die EU-Ebene. In Österreich wurde noch nie reduziert oder eine der Ebenen entlastet. Als einzige Ausnahme erinnere ich mich an den Versuch in der Steiermark, im Jahr 2015 Gemeinden zusammenzulegen. Für Reduktion von Bürokratie und Kosten kommt dann auch noch das ziemlich undurchschaubare österreichische Gesundheitssystem in Frage. Derzeit ist es unmöglich, einen Euro aus meiner Tasche auf seinem Weg durchs Gesundheitssystem zu verfolgen. Das ist übrigens auch bei vielen Dingen in der österreichischen Verwaltung so. Und dann gibt es auch noch das Phänomen der Übererfüllung von Bürokratie. Die EU gibt beispielsweise vor, dass die LKW-Lizenzen zur inter- nationalen Durchfahrt alle 10 Jahre erneuert werden müssen. Und was macht Österreich? Es schreibt vor, dass die Erneuerung alle fünf Jahre stattfinden muss. Sie sehen, es gäbe viele Möglichkeiten, Doppelgleisigkeiten und künstlichen bürokratischen Aufwand massiv zu reduzieren.
Herr Dr. Schneider, danke für das Gespräch.
Der Orkan neuer Gesetze und Verordnungen fegt uns täglich um die Ohren. Tendenz: Ständig zunehmend.