Das europäische LKW-Kartell – ein Zwischenbericht

AdvoFin finanziert die Durchsetzung der Ansprüche der geschädigten österreichischen Unternehmen. Schadenersatzansprüche können weiterhin geltend gemacht werden.

 

Die  Europäische Kommission hat im Juli 2016 festgestellt, dass MAN, Volvo/ Renault, Daimler, Iveco, DAF und SCA­NIA gegen die EU-­Kartellvorschriften verstoßen haben. Über 14 Jahre lang (von 1997 bis 2011) wurden überhöhte Verkaufspreise im EWR­ Raum verrechnet. So haben sie ihre Verkaufsprei­se für mittelschwere und schwere Lastwagen (so­ mit Fahrzeuge ab 6 Tonnen zul. Gesamtgewicht) abgesprochen und sich auch beim Zeitplan für die Einführung von Technologien zur Minderung schädlicher Emissionen verständigt. Betroffen waren hier alle Erwerbsformen (Kauf, Leasing, Miete). Fünf der sechs LKW­-Hersteller wurden zu einer Kartellstrafe von mehr als 3 Milliarden Euro ver­urteilt – doch die verhängten Strafen sind nicht „das Ende vom Lied“: Jeder Geschädigte des Kartells, das bedeutet jeder Erwerber eines kartellbelasteten LKWs im relevan­ten Zeitraum, kann Schadenersatz in Höhe des zu hohen LKW-­Preises verlangen. Dabei wird aktuell von einer Schadenshöhe von

10-15% des LKW-Preises ausgegangen. Die Betreibung dieser Ansprüche stellt sich jedoch für einzelne Geschädigte als schwierig und kos­tenintensiv dar. Neben den üblichen Anwalts- sowie Gerichtskosten, welche über alle Gerichtsinstanzen schon hohe Beträge darstellen, ist für die Einbringung einer entsprechenden Klage ein Fachgutachten vorzulegen, das die Höhe des Kartellschadens individuell für den jeweiligen Anspruch errechnet. 

Um diese Herausforderungen aus dem Weg zu räumen und den Anspruch auf Schadenersatz durch setzen zu können, bietet sich ein Sammelverfahren mittels Prozessfinanzierung an. Hier übernimmt eine Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kosten sowie Klagsrisiko, organisiert die Klage und erhält nur im Erfolgsfall eine Beteiligung am Erlös. Es zeigt sich also, dass auch bei Kartellschäden eine Prozessfinanzierung als attraktive Alternative zur kosten- und risikoreichen, selbstständigen Betreibung der Ansprüche ist. 


Kommentar Mag. Stefan Bohar, Vorstandsmitglied der AdvoFin Prozessfinanzierung AG:

Das europäische LKW-­Kartell stellt das zwanzigste Sammelverfahren in der Geschichte der AdvoFin dar. Bis­her konnten wir in unseren bereits beendeten Verfahren  für gut 25.000 Kunden knapp 290 Mio. Euro er­streiten. Wir freuen uns, dass sich in der ers­ten Anmeldephase zum Sammelver­fahren „LKW-­Kartell“ im Jahr 2019 bereits über 150 Unternehmen und Körperschaften aus verschiedensten Branchen wie Handel, Logistik und Produktion unserem Vorgehen an­geschlossen haben. Die Schadenersatzansprüche unse­rer Kunden werden mit Jahresende 2019 klagsweise durch unsere Part­nerkanzlei Remé (Hamburg) gel­tend gemacht. Nun starten wir mit einer 2. Tranche – die Anmeldung zum Sammelverfahren ist also noch möglich! Wir sind überzeugt, dass wir für Ge­schädigte des LKW­Kartells ein her­ vorragendes Angebot mit attrakti­ ven Konditionen und einer ausge­feilten Klagsstrategie anbieten.

 

Interessenten können sich über un­ser Angebot unter www.advofn.at/ sammelverfahren/lkw-kartell vertiefend informieren und bei offenen Fragen unseren Key Account Mana­ger Beniamino Grossrubatscher, B.A. (beniamino.grossrubatscher@advo­ fn.at) kontaktieren. Gerne verein­baren wir mit den Geschädigten auch ein persönliches Gespräch.